Das E1 Visum ist ein US Arbeitsvisum, dass den Handel mit den Vereinigten Staaten ermöglicht und ist auch als Treaty Trader Visum bekannt. Wir haben für Sie folgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Bei dem E1 Visum handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum für die USA, das auf bilateralen Verträgen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Handel treibenden Vertragsland beruht.
Das E1 Visum können Staatsangehörige der Vertragsstaaten beantragen, die in den USA ein Unternehmen leiten, aufbauen oder entwickeln möchten und dafür bereits umfangreichen Handel mit den Vereinigten Staaten getätigt haben oder noch tätigen wollen sowie Arbeitsplätze schaffen. Dabei kann es sich sowohl um Firmen als auch um natürliche Personen wie z. B. Selbständige handeln.
Das Unternehmen muss für ein E1 Visum außerdem die Voraussetzung erfüllen, dass mindestens 50% des internationalen Handels mit den USA betrieben werden.
Antragstellende für ein E1 Visum können Unternehmen, Selbständige, aber auch Angestellte sein. Wichtig ist, dass der oder die zu entsendende Mitarbeitende als Manager, leitende Angestellte oder Spezialist:in qualifiziert ist.
Beispiel: Mehrheitlich im deutschen Besitz befindliche Unternehmen können ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit E1 Visum in die USA entsenden.
Investoren müssen hingegen das E2 Visum beantragen.
Die Erstanträge (Registrierung) für ein E1 Handelsvisum werden direkt beim US Konsulat gestellt und müssen nicht wie die meisten Arbeitsvisa vorab beim USCIS beantragt werden. Nach einer ca. 2 bis 6 wöchigen Bearbeitungszeit wird die antragstellende Person dann zu einem persönlichen Interview eingeladen.
Da die Bearbeitungszeiten je nach Saison und Konsulat variieren können, sollte der E1 Erstregistrierungsantrag rechtzeitig gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen mindestens drei Monate vor dem geplanten Einsatz in den USA mit der Beantragung zu beginnen.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Beantragen Sie Ihr E1 Visum für Amerika rechtzeitig! Die Bearbeitungszeit für Erstregistrierungen im Konsulat beträgt ca. zwei bis sechs Wochen. Danach erfolgt die Einladung zum persönlichen Interview. Wie lange auf diesen Termin gewartet werden muss, hängt von der Saison und von dem zuständigen US-Konsulat ab.
E1 Visumanträge für Mitarbeitende von bereits E1 registrierten Unternehmen werden direkt im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins beantragt. Nach einer Woche erhält der jeweilige Mitarbeitende den Reisepass inklusive Visum postalisch zugesandt.
In der Regel wird das E1 Visum für die Dauer von fünf Jahren gewährt, es gibt jedoch auch die Möglichkeit der zeitlichen Beschränkung. Solange die Inhaber jedoch die Voraussetzungen erfüllen, kann das E1 Visum unendlich oft verlängert werden.
Für einen unbegrenzten Aufenthalt in den USA muss dann eine GreenCard beantragt werden.
Die Kosten für das E1 Visum lauten wie folgt (Stand 2023):
Art der Gebühr |
Höhe |
E1 Visumsgebühr |
$ 315 |
Ggf. Reciprocity Gebühr |
variiert |
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Bei der Erstregistrierung müssen das Online Formular DS 160, das DS 156E Formular sowie umfangreiche Unterlagen zum Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe sowie zu den Handelsaktivitäten vorab eingereicht werden.
Mitarbeiter von bereits E1 registrierten Unternehmen müssen hingegen nur die folgenden Unterlagen direkt im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins im Konsulat vorlegen:
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen je nach Konsulat abweichen können.
Sollten Ehepartner und Kinder auch mit in die USA kommen, muss neben einem eigenen Formular DS 160 außerdem die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Diese erhalten dann ein abgeleitetes E1 Visum. Der Ehepartner kann auf Antrag auch eine eigene Arbeitserlaubnis für die USA erhalten. Diese kann jedoch erst vor Ort in den USA bei der US Einwanderungsbehörde beantragt werden (EAD; Employment Authorization Document).
Bei einem E1 Visum Erstantrag (E1 Registrierung) müssen neben den Fragen zur Person und Tätigkeit auch umfangreiche Angaben zum US Unternehmen sowie (insofern vorhanden) dem Mutterunternehmen im Vertragsland gemacht werden. Auch zu den Handelsbeziehungen mit den USA sowie Personalstand bzw. -entwicklung muss Rede und Antwort gestanden werden.
Mitarbeiter von bereits registrierten Unternehmen müssen neben Fragen zur angestrebten und aktuellen Tätigkeit auch Details zu ihrer Qualifikation, der Notwendigkeit und der Dauer des Einsatzes beantworten.
In der Regel erfahren Sie am Tag Ihres Interviewtermins im Konsulat direkt, ob Ihnen das E1 Visum gewährt wird oder nicht. Es wird Ihnen dann zusammen mit Ihrem Reisepass postalisch zugeschickt.
Problematisch sind E1 Anträge für Neueinstellungen oder Personen mit wenig Berufserfahrung, kurzer Unternehmenszugehörigkeit sowie „geringeren“ Qualifikationen.
Ihnen wird das E1 Visum mit ziemlicher Sicherheit auch dann nicht genehmigt, wenn Sie in der Vergangenheit straffällig geworden oder wegen Drogendelikten aufgefallen sind. Jedoch kann sich auch eine ansteckende Krankheit negativ auf das Antragsergebnis auswirken.
Das E1 Visum setzt voraus, dass der zu entsendende Mitarbeiter die Staatsbürgerschaft des Vertragslandes besitzt. Unternehmen müssen mindestens zu 50% im Besitz des Vertragslandes sein. Derzeit gibt es ca. 55 Vertragsländer (sog. Treaty Countries).
Mehrheitlich im deutschen Besitz befindliche Unternehmen können beispielsweise ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit E1 Visa in die USA entsenden bzw. dort einsetzen.
GreenCard Inhaber mit ständigem Wohnsitz in den USA können keinen E Status erhalten.
EU-Bürger oder Drittstaatler, die nur eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Staatsangehörigkeit des Vertragslands besitzen, können das E1 Visum nicht erhalten.
Leider ist das E1 Visum keine Garantie dafür, dass Sie in die USA einreisen dürfen. Am Ende entscheiden die Grenzbeamten, ob und für wie lange Ihnen der Aufenthaltsstatus gewährt wird.