Studieren in den USA oder eine Sprachschule besuchen? Mit dem F1 Visum ist das kein Problem! Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um das begehrte Studierendenvisum für die USA aufgeführt, so dass einem aufregenden Studirendenleben an einer amerikanischen Universität nichts mehr im Weg stehen sollte!
Das F1 Visum ermöglicht ein Studium an einer amerikanischen Hochschule (z. B. einem College oder einer Universität) oder den Besuch einer privaten High School, ist aber auch für all diejenigen relevant, die planen, einen Sprachkurs in den USA zu absolvieren, der mehr als 18 Wochenstunden umfasst.
Für ein Praktikum in den USA müsste anstatt eines F1 das J1 Visum beantragt werden. Die Experten vom US Visa Service stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Beantragung des richtigen US Visums!
Für das F1 Visum muss der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Folgende Personen müssen ein F1 Visum beantragen:
Studenten, die mit einem F1 Visum in Amerika studieren, sind oftmals dazu verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Zur eigenen Absicherung kommen auch noch die folgenden Versicherungen in Frage:
Das F1 Visum und somit der genehmigte Aufenthalt in den USA ist an einen bestimmten Zweck wie z. B ein Studium oder den Besuch einer Sprachschule gebunden. Es würde somit seine Gültigkeit verlieren, wenn man ausschließlich zu touristischen zwecken in die USA einreist. In diesem Fall wäre eine ESTA Genehmigung erforderlich.
Für den Besuch einer Sprachschule mit weniger als 18 Wochenstunden ist jedoch entweder eine visumfreie Einreise mit ESTA oder ein Aufenthalt mit einem B2 Touristenvisum möglich.
Voraussetzung für die Beantragung eines F1 Visums ist die erfolgreiche schriftliche Bewerbung bei der gewünschten Bildungseinrichtung. Dies beinhaltet unter anderem auch Nachweise über die Finanzierbarkeit des Bildungsaufenthalts und, in einigen Fällen, über ausreichende Englischkenntnisse.
Die amerikanische Bildungseinrichtung, in der das Studium oder der Sprachkurs absolviert werden soll, muss außerdem im sogenannten Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) registriert sein. Ohne diese Registrierung ist die Ausstellung des für die Beantragung des F1 Visums nötigen Certificate of Eligibility (auch I 20 Formular) nicht möglich. Letzteres muss dann im US Konsulat bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden.
Sobald das I 20 vorliegt, muss das DS 160 Formular online ausgefüllt werden. Erst nach dessen Übermittlung an das zuständige Konsulat kann ein Interviewtermin vereinbart werden. Nach der erfolgreichen Übermittlung des DS 160 Formulars, muss die Bestätigungsseite ausgedruckt und als Nachweis zum Interviewtermin mitgenommen werden.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Der Antrag für ein F1 Visum kann in einem US Konsulat in Frankfurt, Berlin oder München beantragt werden bzw. im US Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt hat.
Das F1 Visum kann maximal 365 Tage vor Studienbeginn beantragt werden und der Antragsteller kann frühestens 30 Tage vor Studienbeginn in die USA einreisen. Um die rechtzeitige Ausstellung des Visums nicht zu gefährden, sollte der Antrag spätestens einen Monat vor Studienbeginn erfolgen.
Zusätzlich zu den persönlichen Daten des Antragstellers und den Angaben zur Bildungseinrichtung wird außerdem die Einreise- und, vor allem, auch die Rückkehrintention abgefragt. Das Konsulat möchte damit sicherstellen, dass der Antragsteller ausreichende Bindungen zu seinem Heimatland hat und nicht beabsichtigt, nach Beendigung des Ausbildungsprogramms in die USA einzuwandern. In diesem Zusammenhang muss auch ein fester Wohnsitz außerhalb der USA nachgewiesen werden. Sollte es diesbezüglich Zweifel geben, kann es durchaus vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Die Konsulatsgebühren für den Antrag des F1 Visum liegen aktuell bei $ 185 (Stand 2023). Diese müssen online über den Visa Dienstleister CGI Stanley entrichtet werden, wo sich der Antragsteller im Vorfeld registrieren muss. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung, Sofortüberweisung oder die Online Zahlung via Debit Card zur Verfügung.
WICHTIG: Die CGI Referenznummer des Transfers sollte unbedingt notiert werden, da sie als Nachweis für die Zahlung der Visumgebühr gilt und sowohl für die Terminvereinbarung beim Konsulat als auch beim Interviewtermin selbst in Form der Terminbestätigung vorzulegen ist.
Neben der Visagebühr ist außerdem die Zahlung der SEVIS Gebühr in Höhe von $ 350 (Stand 2023) fällig.
Übersicht der Kosten für das F1 Visum:
ART DER GEBÜHR | HÖHE (Stand 2023) |
ZAHLBAR AUF: | WICHTIG: |
F1 Visagebühr | $ 185 | CGI Stanley | Die CGI Referenznummer muss notiert und beim Interviewtermin vorgelegt werden. |
SEVIS Gebühr | $ 350 | SEVIS | Für das Entrichten der SEVIS Gebühr wird die SEVIS Nummer benötigt, die sich auf dem I 20 befindet. |
Ggf. Reciprocity Gebühr | variiert | im Konsulat | Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt, variiert je nach Staatsangehörigkeit. |
Grundsätzlich variiert die Wartezeit auf einen Interviewtermin bei einem US Konsulat je nach Ort und Jahreszeit. Bei der Beantragung des F1 Visum sind Termine oft zeitnah verfügbar, jedoch kann es auch zu Wartezeiten von bis zu zwei bis drei Wochen kommen. Waren die Unterlagen vollständig und der Termin erfolgreich, wird das Visum in den meisten Fällen sofort genehmigt und innerhalb der folgenden drei bis zehn Tage per Post zugestellt. Der Reisepass wird für diesen Zweck im Konsulat einbehalten.
Seit März 2017 gibt es Einschränkungen bei der Beantragung des F1 Visums hinsichtlich der Staatsbürgerschaft. Der F1 Antrag kann aktuell nicht mit einem Reisepass aus Nordkorea oder Syrien gestellt werden. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Nichteinwanderungsvisumanträge bzw. die Einreise mit diesen streng überprüft. Sollte der Antrag mit einem Reisepass aus Iran, Jemen, Libyen oder Sudan gestellt werden, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein J1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vorher überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorgaben oder Restriktionen gibt.
Mittels Presidential Proclamation sind bestimmte chinesische Auslandsstudenten seit dem 1. Juni 2020 von der F1 Visumbeantragung und Einreise in die USA ausgenommen. Konkret sind chinesische Staatsangehörige betroffen, die
Das US Außenministerium überprüft außerdem chinesische F1 Visuminhaber, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten. Hier können möglicherweise F1 Visa nachträglich entzogen werden.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, muss der Antrag auf das F1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine iranische, jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit vorhanden sein sollte Antrag auf das F1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
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Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die für eine Bearbeitung des F1 Antrags unerlässlich sind und die deshalb zwingend beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden müssen. Es können jedoch auch noch zusätzliche Nachweise erbracht und vorgelegt werden, um z.B. die Rückkehrintention zu bestärken, die maßgeblich für die Bewilligung des Antrags ist.
Folgende Unterlagen müssen beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
Folgende Unterlagen können beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
Der Antragsteller des F1 Visums erfährt grundsätzlich am Tag des Interviewtermins im Konsulat, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
Einer der häufigsten Ausschlusskriterien für die Ausstellung des F1 Visums ist die fehlende Bindung zum Heimatland und damit die eindeutige Rückkehrintention nach dem Bildungsaufenthalt in den USA. Die Konsulate achten genauestens auf eine plausible Darstellung der Gründe für den Aufenthalt sowie die vorhandene Motivation, die USA nach Beendigung des Bildungsaufenthalts auch wieder zu verlassen. Eine schlecht vorbereitete Argumentation kann schnell zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Auch ein nicht ausreichend gültiger Reisepass, die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme oder eine mangelhafte Antragsdokumentation kann ein Ausschlusskriterium für die Ausstellung des F1 Visums sein.
Das Konsulat muss seine Entscheidung grundsätzlich nicht begründen. Wir empfehlen deshalb, mit der Buchung von z. B. Hin- und Rückflug bis zum Erhalt des Visums zu warten.
Leider ist ein Visum noch keine Garantie dafür, dass man in den USA die Grenze passieren darf. Das letzte Wort hat hier die Zoll- und Grenzschutzbehörde vor Ort, die entscheidet dürfen, wer in die USA einreisen und wie lange er bleiben darf. Einreise- und Rückkehrintention spielen auch hier eine sehr große Rolle. Es besteht somit trotz vom US Konsulat genehmigten Visum kein Anspruch auf eine Einreise in die Vereinigten Staaten.
Grundsätzlich gilt das F1 Visum für die gesamte Dauer des Studiums oder Sprachkurses und wird in den meisten Fällen für 5 Jahre erteilt. Das Visum ist jedoch immer nur in Zusammenhang mit dem Formular I-20 gültig, welches in der Regel nur den tatsächlichen Studienzeitraum abdeckt (z. B. ein High-School Jahr oder zwei Semester). Eine Verlängerung z. B. aufgrund von Krankheit oder Wechsel des Hauptfachs kann jedoch problemlos beantragt werden.
Inhaber des F1 Visums dürfen maximal 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsprogramms in die USA einreisen. Nach Abschluss des Ausbildungsprogramms wird noch eine Aufenthaltsdauer von 60 Tagen gewährt. In dieser sogenannten Grace Period darf man innerhalb der USA reisen, das Arbeiten ist jedoch untersagt.
Sollte ein F1 Visuminhaber planen, die USA zwischendurch z. B. für einen Kurztripp nach Kanada zu verlassen, um dann wieder erneut einzureisen, dann muss unbedingt vorab das I-20 Formular durch den Designated School Official (DSO) unterzeichnet werden. Nur dann ist die Wiedereinreise in die USA gewährleistet.
Achtung: Bei einem Auslandsaufenthalt, der in keinem Zusammenhang mit dem Studium steht und länger als 5 Monate dauert, kann der Student auch seinen Status und somit auch das F1 Visum verlieren!
Sollte der Hauptantragsteller des F1 Visums verheiratet sein und/oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, so erhalten diese Familienangehörigen für den gleichen Zeitraum das sogenannte F2 Visum. Dieses beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Kinder, die die amerikanische Volljährigkeit erreichen, müssen entweder ihren Nichteinwanderungsstatus aktualisieren oder die USA verlassen.
Der Besuch von Bildungseinrichtungen von Kindergarten bis High-School ist auch mit einem F2 Visum möglich.