Aufgrund des Coronavirus ist der Austausch zwischen den USA und Europa erheblich eingeschränkt: Ausgangssperren, Einreisestopps und Grenzschließungen sorgen bei USA Reisenden für Unsicherheit. Wir erklären, welche Auswirkungen die Corona Krise auf Ihr Visum für die USA hat.
Ja und nein. Während bestimmte Personen (z. B. US Amerikaner und Green Card Inhaber*innen) noch einreisen dürfen, sind viele ausländische Reisende explizit von der Einreise in die USA ausgeschlossen.
Die amerikanische Regierung hat gleich mehrere sogenannte Entry Bans für jeweils unterschiedliche Personen bzw. Regionen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten erlassen (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041 bzw. 10014 / 10052). Diese US Einreiseverbote sollen die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und den US Arbeitsmarkt schützen. Nachfolgend haben wir die aktuellen Einreisebeschränkungen für die USA aufgeführt.
Die Einreise in die USA wird allen Nicht Amerikaner*innen verwehrt, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten USA Einreise in einem der genannten Länder aufgehalten haben:
Das bedeutet, dass für Nicht Amerikaner*innen zunächst das Land, in dem man sich vor der geplanten USA Einreise aufgehalten hat, ausschlaggebend ist und nicht das Reisedokument. Das Einreiseverbot für die USA erstreckt sich auf sowohl auf Visuminhaber*innen als auch auf visumfrei Reisende mit ESTA. Auch Durchreisen bzw. Transits durch die USA sind verboten.
Gültigkeit:
Seit Ende Januar 2020 ist das Corona Einreiseverbot in veränderter Form und bis auf Weiteres in Kraft. Der Corona Travel Ban ist somit auf unbestimmte Zeit gültig.
Ausnahmen vom Corona Travel Ban gelten für:
Achtung: Aufgrund der aktuellen Krisensituation gelten ab dem 26. Januar 2021 für nahezu alle Flugreisende strengere Einreisekontrollen an der US Grenze. US-Staatsbürger*innen sowie ESTA / Visa / Green Card Inhaber*innen müssen vor Reiseantritt entweder ein negativen PCR Corona Test, der vor Abflug nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen oder eine überstandene COVID 19 Infektion nachweisen.
Zusätzlich zum Einreiseverbot für Nicht Amerikaner*innen bestimmter Länder (siehe 1.) dürfen Antragsteller*innen bestimmter Einwanderungsvisa und Nichteinwanderungsvisa nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die Einreise in die USA wird allen Green Card Antragsteller*innen verwehrt, die
Ausnahmen vom Immigrant Visa Entry Ban gelten für:
Green Card Anwärter*innen müssen damit rechnen, dass eine Antragstellung schwieriger zu bewerkstelligen ist, sich verzögert oder sogar unmöglich ist, da die US Konsulate entweder immer noch geschlossen sind oder nur eingeschränkt arbeiten.
Die Einreise in die USA wird außerdem allen Antragsteller*innen der Nichteinwanderungsvisakategorien
verwehrt, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Proklamation (24. Juni 2020) außerhalb der USA aufgehalten haben und noch nicht im Besitz eines gültigen Nichteinwanderungsvisums oder Alternativdokuments (z. B. Travel Document, Transportation Letter) waren.
Ausnahmen vom Nonimmigrant Visa Entry Ban gelten für:
Hier muss im Vorfeld einer geplanten Einreise bzw. Wiedereinreise in die USA geprüft werden, ob ggf. die Reisebeschränkungen aufgrund des Corona Travel Bans gelten. Des Weiteren ist aktuell eine Visumerteilung aufgrund der weltweit noch eingeschränkten Tätigkeit der US Konsulate erschwert oder zum Teil gar nicht möglich. Zudem gelten aufgrund der aktuellen Krisensituation für diese Personen strengere Einreiseregeln (aktueller negativer Coronatest oder Nachweis über COVID 19 Genesung).
Gültigkeit:
Der Immigrant / Nonimmigrant Ban war zunächst bis 31. Dezember 2020 in Kraft und wurde bis 31. März 2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Eine Überprüfung erfolgt im 30-Tage-Rhythmus.
Viele Menschen sind verunsichert, ob sie ihre geplante Reise in die USA verschieben sollten oder nicht.
Ob bereits gebucht oder "nur" geplant: Ein Amerika Urlaub in den nächsten Tagen oder Wochen ist wegen der US Einreisestopps nahezu unmöglich.
Dadurch sind Reisen mit ESTA oder auch der Erhalt eines B1 / B2 Touristenvisums sehr stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es nur für enge Familienangehörige (z. B. Ehepartner) von US Staatsbürgern oder Green Card Inhabern.
Hinzu kommt, dass immer wieder Flüge in die USA von Seiten der Airlines gestrichen werden. Auch zahlreiche Reiseveranstalter haben zeitweise ihre Buchungen gestoppt und USA Reisen storniert. Wenngleich einige Reiseveranstalter touristische Reisen in die USA vermitteln, sollten Sie sich auf kurzfristige Änderungen einstellen.
Planen Sie z. B. einen Urlaub in Mexiko mit einer kurzen Zwischenlandung an einem US Flughafen? Dann seien Sie gewarnt, dass das US Einreiseverbot für Nicht Amerikaner bestimmter Länder (= Corona Travel Ban) auch für Personen gilt, die "nur" auf der Durchreise durch die Vereinigten Staaten sind. Dies erklärt sich dadurch, dass ein Transitaufenthalt faktisch als Einreise in die USA gewertet wird.
Aus diesem Grund gelten die aktuellen US Einreisebestimmungen auch bei Zwischenstopps / Transits / Durchreisen an einem amerikanischen Flughafen. Im Prinzip ist das US Einreiseverbot als US Durchreiseverbot zu verstehen.
All diejenigen, die bereits ein gültiges US Visum im Pass haben, können sicher sein, dass das Visum auch weiterhin bis zum regulären Ablaufdatum (Expiration Date) Gültigkeit behält.
Trotz gültigem US Visum können die meisten Visuminhaber allerdings nicht in die USA einreisen. Schuld daran ist die umfassende Einreisesperre für Nicht Amerikaner bestimmter Länder, z. B. für Reisende aus Europa.
Reisende mit gültigen US Visa fast aller Kategorien (außer F, C1/D und M) und Reisende mit ESTA Genehmigung benötigen nun eine National Interest Exception (NIE), d. h. eine Ausnahmegenehmigung von nationalem Interesse, um in die Vereinigten Staaten reisen zu können. Für eine National Interest Exception können sich auch Inhaber von H1B, H2B, L1 Visa und ihre Familienangehörigen bewerben, wenn die Reise im nationalen Interesse der USA liegt.
Die Coronavirus Pandemie hatte und hat Auswirkungen auf den Publikumsverkehr und den Service der US Konsulate, aber glücklicherweise wurden US Visumanträge auch weiterhin von den Beamten im Konsulat bearbeitet. Sie können das allgemeine DS 160 Antragsformular für Nichteinwanderungsvisa also ganz regulär elektronisch an die US Behörden übermitteln. Auch E1 oder E2 Registrierungsanträge für Unternehmen können nach wie vor per Post eingereicht werden zur Bearbeitung in den konsularischen Abteilungen. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen.
Aber: Die US Botschaften und US Konsulate in Deutschland sind in Folge des harten Lockdowns seit dem 16. Dezember 2020 bis mindestens einschließlich 31. Januar 2021 geschlossen. Bereits gebuchte Termine wurden abgesagt und können für bestimmte Visakategorien erst wieder ab dem 1. Februar 2021 vereinbart werden. Ob die Schließzeiten in den US Konsulaten Berlin, Frankfurt am Main und München darüber hinaus verlängert werden, muss abgewartet werden. Derzeit werden in Deutschland ausschließlich Termine für E Registrierungen von US Firmen sowie für medizinische oder familiäre Notfälle angeboten.
Die US Konsulate in Ländern, in denen kein Lockdown herrscht, hatten seit Mitte Juli 2020 eine schrittweise Öffnung vollzogen. Routinemäßige Visa Dienste, d. h. Visa Termine und Visa Ausstellungen (= Stempel), werden hier nach und nach und in Abhängigkeit der landesspezifischen Bedingungen angeboten. In der Regel werden nur wenige Interviewtermine an wenigen Tagen freigeschaltet. Wir gehen daher von längeren Wartezeiten auf Visa Termine und längeren Bearbeitungszeiten aus.
Es bleibt weiter abzuwarten, welche US Konsulate in welcher Form und in welchem Umfang wieder öffnen und welche Visumkategorien bzw. Antragsteller überhaupt und unter welchen Auflagen vor Ort bearbeitet werden können. Genauere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen US Konsulat in Ihrem Heimatland.
Sollten Sie dringend reisen müssen und Ihre Einreise von nationalem Interesse sein, können Sie unter Umständen im US Konsulat gleichzeitig zum Visumantrag eine Ausnahmegenehmigung National Interest Exception beantragen. Wenn Sie Hilfe beim NIE Antrag benötigen, wenden Sie sich jederzeit gern an unsere US Visa Experten!
Aufgrund der Corona Krise wurden in sämtlichen US Konsulaten weltweit zwischenzeitlich fast alle regulären Konsulatstermine storniert. Seit dem 15. Juli 2020 wurde mit einer schrittweisen Wiederaufnahme der routinemäßigen Visa Dienste begonnen.
In Deutschland kam es aufgrund der verschärften Corona Regeln seit dem 16.12.2020 zu einer erneuten Schließung der US Konsulate. Betroffen sind die Standorte Berlin, Frankfurt am Main und München. Hier wurden alle regulären Visa Termine (bis auf E Registrierungen für US Unternehmen) bis einschließlich 31.01.2021 storniert. Bei einer weiteren Verlängerung des harten Lockdowns ist eine erneute Verlängerung der Konsulatsschließzeiten in Deutschland wahrscheinlich.
Aber: Notfalltermine werden auch weiterhin vergeben z. B. bei medizinischen oder familiären Notfällen.
In anderen Ländern sind je nach Konsulat jedoch vereinzelte Termine für bestimmte Visa Kategorien buchbar. Lange Wartezeiten auf Visa Termine sind allerdings sehr wahrscheinlich.
Bitte beachten Sie, dass vor Ort im US Konsulat strenge Hygienevorschriften und Sicherheitsauflagen (z. B. Maskenpflicht) gelten.
Abgesagte Interviewtermine müssen leider zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ob bzw. wann eine normale Terminvereinbarung über das Online Profil auf dem Niveau vor der Corona Krise möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Derzeit werden nur wenige Termine freigeschaltet, die natürlich sehr schnell wieder vergriffen sind. Es empfiehlt sich aber, regelmäßig die offiziellen Webseiten der US Konsulate aufzusuchen sowie im Visa Profil nachzusehen, ob ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bis dahin bedarf es Geduld.
Bereits gezahlte Visa Gebühren sind ausnahmsweise wegen der Auswirkungen der Corona Pandemie bis 30. September 2022 gültig in dem Land, in dem die Gebühr gezahlt wurde – statt wie bisher üblich ein Jahr. Das heißt, dass bei einer erneuten Terminvereinbarung bis September 2022 die Gebühren nicht erneut fällig werden.
Übrigens: Wenn Sie aus wichtigen Gründen dringend in die Vereinigten Staaten reisen müssen, können Sie ggf. einen Notfalltermin beantragen (z. B. familiärer Notfall).
Wer sich zum jetzigen Zeitpunkt in den USA befindet und bald ausreisen muss, um keinen Overstay zu riskieren, sollte zunächst wissen bzw. herausfinden, mit welchem Status man sich wie lange in den Vereinigten Staaten aufhalten darf.
Verwechseln Sie nicht Visum und Status. Den offiziellen Status kann jede Person online im elektronischen I 94 Einreiseformular (Arrival / Departure Record) einsehen. Dort sehen Sie, bis zu welchem Datum sie die USA spätestens verlassen müssen.
Falls Sie aufgrund der aktuellen Reisewarnungen und Flugstornierungen zeitnah die Ihnen maximal genehmigte Aufenthaltsdauer überschreiten, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen:
Für den Fall, dass ein Überschreiten der gewährten Aufenthaltsfrist droht, sollten Sie sämtliche Belege über den nicht selbst verschuldeten Overstay für spätere Einreisen, Visumanträge und Aufenthalte in den Vereinigten Staaten aufbewahren, um mögliche Probleme zu vermeiden.
"Gestrandete" USA Urlauber fragen sich aufgrund der weltweiten Reisewarnungen und verschärften Einreisebedingungen, wie sie schnell und insbesondere sicher zurück in ihr Heimatland kommen.
USA Reisenden, die aufgrund von zunehmenden Flugstreichungen Schwierigkeiten haben, zurück nach Deutschland zu gelangen, kann das Auswärtige Amt weiterhelfen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die aktuellen Reisewarnungen und Hinweise des Auswärtigen Amtes bezüglich den USA zu befolgen.
Falls Ihre maximale Aufenthaltsdauer droht überschritten zu werden, bleibt als einzige Möglichkeit, zu prüfen, ob Sie einen Antrag auf Statusverlängerung bzw. Statuswechsel mittels Formular I 539 stellen können. Das Datum, an dem Ihr Status ausläuft und Sie die USA spätestens verlassen müssen, können Sie online im I 94 Einreiseformular prüfen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung zwingend vor Ablauf des I 94 erfolgen muss.
Auch wenn Sie die visumfreie Einreise mit ESTA im Rahmen des Visa Waiver Programs nutzen können, bedeutet das leider nicht, dass automatisch Ausnahmeregelungen oder erleichterte Einreisebedingungen für Sie gelten.
Lediglich wenige Personengruppen (wie US Amerikaner oder Inhaber einer Green Card) dürfen aktuell in die Vereinigten Staaten reisen unter der Prämisse gesundheitlich untersucht und in eine 14 tägige Quarantäne geschickt zu werden.
Die amerikanische Regierung hat nämlich ein striktes Einreiseverbot für alle Nicht Amerikaner – auch ESTA Inhaber – erlassen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten USA Einreise in einem der genannten Länder aufgehalten haben:
Egal, ob Sie ein US Visum haben oder ESTA nutzen – Sie fallen unter die Corona Einreisesperre, wenn Sie zwei Wochen vor geplanter Einreise in einem der eben aufgelisteten Länder waren; es sei denn, Ihre Einreise in die USA ist von nationalem Interesse.
Reisende mit gültigen ESTA benötigen nun also eine bewilligte National Interest Exception (NIE), um in die Vereinigten Staaten reisen zu können. D. h. die Reise muss im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegen.
Welche ESTA Inhaber (z. B. Geschäftsreisende mit ESTA) aus dem Schengenraum, dem Vereinigten Königreich und Irland die Kriterien für eine NIE Ausnahmegenehmigung erfüllen und einmalig innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Genehmigung in die USA einreisen können, wird vom US Außenministerium oder US Heimatschutzministerium festgelegt. ESTA Reisende aus Brasilien, China und dem Iran können nicht von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
Achtung: Ab sofort benötigen ESTA Reisende mit NIE aus dem Vereinigten Königreich einen negativen COVID 19 Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Keine Sorge: Wenn Sie über eine gültige ESTA Reisegenehmigung verfügen und aktuell keine konkreten Reisepläne und / oder keine Flüge für die USA gebucht haben, passiert Ihnen im Normalfall nichts. Der Corona Einreisestopp hat erst mal keine negativen Auswirkungen auf Ihren aktuellen ESTA Antrag, denn es werden nicht grundsätzlich alle gültigen ESTA Genehmigungen infolge der Proclamation von US Präsident Trump gecancelt.
Grundsätzlich wird die ESTA Genehmigung für 2 Jahre ausgestellt (sofern Ihr Reisepass nicht vorher abläuft oder Sie nicht in der Zwischenzeit ihren Nachnamen ändern).
Aber: Sie dürfen auf keinen Fall versuchen, während des derzeitigen Einreiseverbots in die USA zu reisen, wenn Sie nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen. Dann würden die US Behörden das bestehende ESTA nämlich umgehend für ungültig erklären. ESTA Reisegenehmigungen werden durchaus gecancelt, wenn Personen nach Inkrafttreten des US Einreiseverbots versuchen, in die USA einzureisen.
Sollte es aus diesem Grund bei Ihnen zu einer ESTA Cancelation kommen, wird dies im Übrigen nicht mit einem Entzug der ESTA Genehmigung gleichgesetzt. Das bedeutet, dass Sie in Zukunft trotz einer Cancelation wieder ganz normal ESTA beantragen können.
Trotz aktuellem Einreisestopp können Sie nach wie vor online einen ESTA Antrag ausfüllen und die Anträge werden auch regulär genehmigt. Da Sie während des Einreiseverbots nicht in die USA reisen dürfen, ist es jedoch erst dann sinnvoll ESTA zu beantragen, wenn Ihr USA Urlaub feststeht.
Wenn Ihr maximaler ESTA Status von 90 Tagen zeitnah ausläuft und sich Ihre Ausreise aufgrund der zunehmenden Reisebeschränkungen verzögern, empfehlen wir Folgendes:
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie: