Auswirkungen der Corona Krise

Auswirkungen der Corona Krise auf Visum & Einreise in die USA

Aktuelle Entwicklungen & Antworten auf die wichtigsten Fragen


Aufgrund des Coronavirus war der Austausch zwischen den USA und Europa zwischen 2020 und 2021 für fast 2 Jahre erheblich eingeschränkt. Wir erklären, welche Auswirkungen die Corona Krise auf Ihr Visum für die USA hat.

Einreiseverbot für die USA ist aufgehoben

Die US Regierung hat die seit Januar 2020 bestehenden US Reisebeschränkungen zum 8. November 2021 für vollständig geimpfte ausländische Personen aller Nationalitäten und Aufenthaltsländer aufgehoben.

Das bedeutet, dass Urlaube, Familienbesuche, Transits usw. mit Visum oder ESTA nun wieder möglich sind.

Die amerikanische Regierung hatte seit dem Ausbruch der COVID 19 Pandemie mehrere sogenannte Entry Bans für jeweils unterschiedliche Personen bzw. Regionen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten erlassen (Presidential Proclamations 9984, 9992, 9993, 9996 und 10041 bzw. 10052 / 10131). Diese US Einreiseverbote sollten die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und den US Arbeitsmarkt schützen.

Weitere Details zu den neuen Einreiseregeln wurden und werden nach und nach durch die US Behörden bekannt gegeben (z. B. per Verordnung "A Proclamation on Advancing the Safe Resumption of Global Travel During the COVID-19 Pandemic" und auf der Webseite des US Heimatschutzministeriums DHS).

 

Bild von der Einreise in die USA

 

Welche Impfstoffe werden von den USA anerkannt?

Die von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) zugelassenen Impfstoffe sowie die in der Notfallliste der World Health Organization (WHO) aufgeführten Impfstoffe (= WHO Emergency Use Listing, EUL) werden akzeptiert, d. h.:

  • Pfizer-BioNtech
  • Moderna
  • Johnson & Johnson
  • AstraZeneca / Covishield
  • Sinopharm
  • Sinovac
  • Covaxin
  • Novavax/Covovax

Kreuzimpfungen sind mit von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen (z. B. AstraZeneca / BioNTech) erlaubt, wenn die zweite Impfung frühestens 17 Tage nach der Erstdosis erfolgt ist.

impfpflicht usa einreise

 

Wie und wann weise ich eine vollständige Corona Impfung nach?

Personen gelten zwei Wochen nach einer Einzeldosis-Impfung bzw. zwei Wochen nach der zweiten Dosis einer 2 Dosen Impfserie als vollständig geimpft und können ab dem 15. Tag nach der finalen Dosis einreisen.

Der Nachweis über die vollständig erfolgte Corona Impfung erfolgt vor Abflug, d. h. beim Check-in. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaften für die Überprüfung der Impfdokumentation zuständig sind und somit keine Impfnachweise beim Visumantrag in der US Botschaft oder dem US Konsulat vorgelegt werden müssen.

Die US Gesundheitsbehörde CDC hat genau aufgelistet, welche Unterlagen als Impfnachweis (= Verifiable Vaccination Credential) akzeptiert werden und welche Nachweise abgelehnt werden.

Es empfiehlt sich, ein digitales Impfzertifikat mit QR Code (z. B. Europäisches COVID-19 Impfzertifikat) als Nachweis vorzulegen, wobei andere Dokumente in Papierform, wie ein offizieller Impfausweis bzw. ein offizielles Zertifikat (z. B. gelber Impfpass, CDC Impfnachweis etc.), ebenfalls als Nachweis genutzt werden können.

Wichtig: Der Impfnachweis muss zwingend von einer offiziellen Quelle / Behörde ausgestellt worden sein und

  • den Namen,
  • das Geburtsdatum der Reisenden,
  • das Impfstoffprodukt und
  • das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die die Reisenden erhalten haben.

Es ist ratsam, im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft zu klären, welche Nachweise in Ihrem individuellen Fall akzeptiert werden.

Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?

Nur eine sehr begrenzte Anzahl an Personen kann künftig ohne vollständigen COVID 19 Impfnachweis, also ungeimpft, in die Vereinigten Staaten reisen:

  • US Staatsbürger:innen
  • Green Card Inhaber:innen (= Lawful Permanent Residents) bzw. Inhaber:innen von gültigen Einwanderungsvisa
  • Diplomat:innen, Regierungsvertreter:innen und deren Familienangehörige (A-1, A-2, C-2, C-3, E-1 TECRO / TECO, G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-Visa) sowie Vertreter:innen der Vereinten Nationen
  • Crew Mitglieder von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften (C-1/D Visa)
  • Mitglieder der US Streitkräfte oder deren Ehepartner:innen und Kinder (unter 18 Jahren)
  • Kinder unter 18 Jahren (= im Alter von 0-17 Jahren bei Reiseantritt)
  • Teilnehmer:innen an bestimmten COVID-19 Impfstoffstudien (offizieller Nachweis notwendig)
  • Personen mit einer offiziell bestätigten medizinischen COVID-19 Impfstoffkontraindikation
  • Personen, mit einer offiziellen Ausnahmegenehmigung der US-Behörden wegen eines medizinischen / humanitären Notfalls
    ACHTUNG: Die Ausnahmeregelung wird von der US Gesundheitsbehörde CDC sehr streng ausgelegt (z. B. bei medizinischen Notfallevakuierungen, wenn der / die Reisende die erforderlichen Impfungen nicht vor der USA-Reise durchführen kann). Bitte kontaktieren Sie US-Botschaft / das US-Konsulat in ihrem Heimatland für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
  • Personen, deren Einreise im nationalen Interesse der USA liegt (inkl. einer offiziellen Bestätigung) festgelegt durch das U.S. Department of State, U.S. Department of Homeland Security und U.S. Department of Transportation
    ACHTUNG: Noch ist unklar, auf Basis welcher genauen Ausnahmegründe in welcher Form und bei welchen US-Behörden eine Bestätigung hierüber beantragt werden kann (möglicherweise über die US-Konsulate oder dieU.S. Customs and Border Protection (CBP)).
  • Staatsbürger:innen von Ländern mit eingeschränkter Verfügbarkeit von COVID 19 Impfstoffen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum (ausgenommen B1, B2, B1 / B2 Visa) einreisen (vgl. Länderliste der CDC)

Impfnachweisausnahmen aus moralischen oder religiösen Gründen sind nicht vorgesehen. Auch von COVID 19 genesene Personen müssen einen Impfnachweis vorlegen und sind nicht von der Impfpflicht befreit.

Die Fluggesellschaften sind für die Überprüfung der für die Ausnahmen notwendigen Nachweise beim Check in zuständig.

Achtung: Wer von der Impfpflicht ausgenommen ist, muss sich bei einem USA Aufenthalt von über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen Corona impfen lassen bzw. sobald es aus medizinischer Sicht möglich ist (ausgenommen US Staatsangehörige, Green Card Inhaber:innen, US Militärangehörige, Crewmitglieder:innen von Fluggesellschaften, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Kinder unter 18 Jahren.

Bild von einem Coronatest

 

Testpflicht für Reisende aus China

Die seit dem 26. Januar 2021 geltende Testpflicht für Flugpassagiere weltweit, die aus dem Ausland in die USA einreisen, wurde am 12. Juni 2022 gekippt. Reisende müssen nun lediglich vollständig geimpft sein, um in die USA einreisen zu dürfen.

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen innerhalb der chinesischen Bevölkerung gilt seit dem 5. Januar 2023 allerdings eine Testpflicht für alle Reisenden ab 2 Jahren, die aus China, Hongkong oder Macau in die USA einreisen oder auch aufgrund eines Transitfluges in den USA zwischenlanden.

Reisende sind verpflichtet ihrer Airline einen zertifizierten negativen PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der beim Abflug nicht älter als 2 Tage ist. Prüfen Sie hier, welche Tests offiziell von den US-Behörden akzeptiert werden.

Finden Sie hier alle weiteren Informationen zur Testregelung für Reisende aus China.

Zusätzliche Auflagen bei USA Einreise

Die US Gesundheitsbehörde CDC hat am 25. Oktober 2021 die neue Anordnung "Requirement for Airlines and Operators to Collect Contact Information for All Passengers Arriving into the United States" erlassen und damit das sogenannte Contact Tracing System zur Rückverfolgung von Kontakten für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus eingeführt.

Fluggesellschaften und andere Flugzeugbetreiber sind ab dem 8. November 2021 dazu verpflichtet max. 72 Stunden vor Abflug Kontaktinformationen aller Reisenden (auch Transit)

  • vor ihrer Ankunft in den USA aus dem Ausland zu erfassen (vollständiger Name, US Adresse während des Aufenthalts, Telefonnummer, E Mail Adresse, Notfallkontakttelefonnummer)
  • 30 Tage lang zu speichern und
  • auf Anfrage an die CDC zu übermitteln.

Die Datenabfrage im Rahmen der CDC Data Collection erfolgt im Regelfall während des Buchungsvorgangs. Die Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.

USA Reisende müssen vor Reiseantritt das Passenger Attestation Statement (wird zuvor von den Fluggesellschaften ausgehändigt) unterschreiben. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung mittels Unterschrift über die Richtigkeit der vor Abflug gemachten Angaben und die Einhaltung der weiteren Auflagen vor Ort.

Welche Auflagen bei der USA Einreise gelten, können Sie sich auch über ein Online Tool der CDC anzeigen lassen.

Quarantäne und Hygiene Auflagen nach der USA Einreise

Die Quarantänen und Hygiene Maßnahmen nach erfolgter Einreise in die Vereinigten Staaten variieren je nach Impfstatus der Reisenden.

  geimpft genesen ungeimpft
Verhalten bei Kontakt zu einer COVID-19 positiven Person
  • Lassen Sie sich testen
  • keine Quarantäne benötigt, außer Sie entwickeln Symptome
  • Achten Sie bis 10 Tage nach Kontakt/Erkrankung auf mögliche Symptome
  • Begeben Sie sich in Quarantäne, wenn Sie Symptome entwickeln
  • Tragen Sie aus Vorsichtsmaßnahme bis zum 10. Tage eine Maske
  • keine Quarantäne benötigt, außer Sie entwickeln Symptome
  • Achten Sie bis 10 Tage nach Kontakt/Erkrankung auf mögliche Symptome
  • Begeben Sie sich in Quarantäne, wenn Sie Symptome entwickeln
  • Tragen Sie aus Vorsichtsmaßnahme bis zum 10. Tage eine Maske
  • Quarantäne für mind. 5 ganze Tage, auch wenn Sie keine Symptome zeigen
  • Lassen Sie sich regelmäßig testen
  • Maskenpflicht für mind. 5 Tage
  • Achten Sie für mind. 10 Tage nach der Erkrankung auf Ihre Symptome
  • Vermeiden Sie es vor dem 10. Tag der Erkrankung zu reisen und Kontakte zu meiden bevor Ihr Corona-Test negativ ist
  • Sollten Sie nach dem 5. Tag das Haus verlassen müssen, treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen

Auswirkungen für Visuminhaber:innen und Visumantragsteller:innen

Was ändert sich bei der Visumerteilung?

Die notwendigen Unterlagen bezüglich des Impfstatus, möglicher Ausnahmen etc. wird vor allem durch die Fluggesellschaften vor Abflug überwacht und überprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen im Visumantragsprozess keine entsprechenden Nachweise (z. B. Impfzertifikate etc.) vorgelegt werden. Somit gibt es keine Änderungen bei der Visumerteilung.

Ob bzw. wann Visumanträge, die aufgrund der Corona Beschränkungen ausgesetzt wurden, in den US Botschaften und US Konsulaten weltweit erneut geprüft werden, steht noch nicht fest. Hierzu werden genauere Anweisungen des US Außenministeriums erwartet.

Was ändert sich bei den Interviewterminen?

Es muss abgewartet werden, ob und in welchem Umfang Interviewtermine für weitere Visakategorien in den US Botschaften und US Konsulaten weltweit freigegeben werden.

Es ist anzunehmen, dass im Zuge der Aufhebung des Einreiseverbots für die USA u. a. B1 / B2 Visa Termine endlich wieder buchbar sein werden. Da diese seit Monaten nicht mehr regulär vergeben werden, sind hier jedoch lange Wartezeiten wahrscheinlich.

aenderungen us visum erteilung

Hoffnung auf Entspannung in den US Botschaften und US Konsulaten

 

Kann ich mein gültiges US Visum noch nutzen?

All diejenigen, die bereits ein gültiges US Visum im Pass haben, können sicher sein, dass das Visum auch weiterhin bis zum regulären Ablaufdatum (Expiration Date) Gültigkeit behält.

Aktuelle Beantragung von Visa Anträgen

Die Coronavirus Pandemie hatte starke Auswirkungen auf den Publikumsverkehr und den Service der US Konsulate, aber glücklicherweise werden US Visumanträge auch weiterhin von den Beamten im Konsulat bearbeitet.

Die US Botschaften und US Konsulate waren weltweit zum Teil für den Publikumsverkehr geschlossen oder arbeiteten nur sehr eingeschränkt. Durch die langen Einschränkungen gibt es auch jetzt noch Verzögerungen bei den Visa Anträgen. Genauere Informationen zu den Wartezeiten erhalten Sie beim jeweiligen US Konsulat in Ihrem Heimatland.

US Regierung beschließt Einreiseverbot wegen  Coronavirus

Interviewtermin im Konsulat

Nachdem die USA im November 2021 ihre Grenzen für touristische und geschäftliche Reisen unter bestimmten Vorlagen wieder öffneten, war der Andrang in den US-Behörden kaum zu bewältigen. In US-Behörden weltweit hatten sich seit 2020 Visaanträge angehäuft, die zusätzlich zu den aktuell eingehenden Anträgen abgeabreitet werden mussten. Die US-Behörden kündigten frühzeitig Modernisierungsmaßnahmen und Personalaufstockungen an, um Prozesse zu vereinfachen und Bearbeitungszeiten zu beschleunigen.

Ein Jahr nach Ende des Travel Bans hat sich nicht nur die internationale Reisesituation gebessert, sondern auch die Terminsituation in den US-Konsulaten. Auch wenn es in einigen Ländern nach wie vor Wartezeiten von bis zu 24 Monaten gibt, um einen Termin zum Konsulatsinterview zu bekommen, hat sich die Lage in Deutschland deutlich entspannt. 

In dringenden Fällen können Antragstellender weiterhin versuchen einen Notfalltermin zu bekommen, falls z.B. ein familiärer oder medizinischer Notfall vorliegt.

Achtung: Infolge der zeitweisen weltweiten Konsulatsschließungen und schrittweisen Wiederaufnahme von eingeschränkten konsularischen Diensten, wurde die einjährige Ablauffrist verlängert. Alle Gebühren, die vor dem 1. Oktober 2022 gezahlt wurden, behalten bis 30. September 2023 ihre Gültigkeit
Ob in Ihrem Land ebenfalls eine Visa Fee Validity Extension eingeführt wurde, muss im Einzelfall geprüft werden.

Achtung

Verwechseln Sie nicht Visum und Status. Den offiziellen Status kann jede Person online im elektronischen I 94 Einreiseformular (Arrival / Departure Record) einsehen. Dort sehen Sie, bis zu welchem Datum sie die USA spätestens verlassen müssen.

 

Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Falls Sie aufgrund einer aktuellen Coronaerkrankung oder Quarantäneaufenthalt zeitnah die Ihnen maximal genehmigte Aufenthaltsdauer überschreiten, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen:

  1. Flugumbuchung & schnellstmögliche USA Ausreise
    Falls Ihr Flug gecancelt wurde, sollten Sie versuchen, einen anderen, möglichst frühen Flug in Ihr Heimatland zu buchen.
  2. USA Aufenthalt verlängern durch Statusverlängerung oder Statuswechsel (Formular I 539)
    Prüfen Sie, ob Sie einen Antrag auf Extension bzw. Change of Status stellen können. Diesen müssen Sie allerspätestens einen Tag vor Ablauf des legalen Status einreichen. Das notwendige Formular I 539 (= Application To Extend / Change Nonimmigrant Status) stellt die zuständige US Einwanderungsbehörde USCIS online bereit.
    Tipp: Während der Bearbeitungszeit des I 539 Antrags erhält man einen geduldeten Status. Die Eingangsbestätigung des Antrags dient als Status Nachweis.
  3. Kontakt zu den US Behörden
    Wenden Sie sich telefonisch an die US Einwanderungsbehörde USCIS (+1 800 375 5283) oder an die US Zoll und Grenzschutzbehörde CBP (+1 202 325 8000). Alternativ können Sie ein CBP Office an einem US Flughafen oder eine Deferred Inspection Site aufsuchen.

Tipp

Für den Fall, dass ein Überschreiten der gewährten Aufenthaltsfrist droht, sollten Sie sämtliche Belege über den nicht selbst verschuldeten Overstay für spätere Einreisen, Visumanträge und Aufenthalte in den Vereinigten Staaten aufbewahren, um mögliche Probleme zu vermeiden.

 

coronavirus reisebeschraenkungen usa

Sie haben Fragen zum Visum für die USA?


Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:

  • Individuelle Beratung
  • Hilfe bei der Beantragung
  • Faires Preis Leistungsverhältnis

Jetzt kontaktieren