Mit dem J-1 Visum in die USA

Mit dem J-1 Visum in die USA

Praktikum, Work&Travel, Au-Pair

Ob ein Praktikum, High School Jahr oder sogar Forschungsaufenthalte, mit dem J-1 Visum steht der Erkundung der USA nichts im Weg. Welche Voraussetzungen Antragsteller:innen beachten müssen, erklären wir Ihnen im Detail.

Das Exchange Visitor Visa

Das J-Visum ist auch als Austauschvisum bekannt, seine Grundlage beruht auf der Förderung zur Völkerverständigung. Es soll das Verständnis und die Kommunikation zwischen den USA und anderen Ländern verbessern, für die Förderung der Bildung und des Kulturaustausches.

Wofür können J-Visa genutzt werden?

Die USA sind ein beliebtes Auslandsziel für diverse berufliche Wege oder auch Ausbildungen, egal welchen Alters. Statistiken des State Departments belegen, dass die Visakategorie J eine der am häufigsten genutzten bei USA Reisenden unter 30 Jahren ist.

Anders als das F-1 Visum, das sich auf akademische Studien richtet, ist das J-1 Visum wesentlich breiter gefächert und bietet eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten zur Förderung kulturellen Austauschs, von Praktika, über kurzzeitigen Forschungsaufenthalten bis hin zu Au-Pair Jobs.

Die Auswahl an Programmen ist groß, die mit dem J-1 Visum offiziell ausgeübt werden können

  • Au Pair and EduCare
  • Camp Counselor
  • College and University Student
  • Government Visitor
  • Intern
  • International Visitor
  • Physician
  • Professor and Research Scholar
  • Secondary School Student
  • Short-Term Scholar
  • Specialist
  • Summer Work Travel
  • Teacher
  • Trainee

Voraussetzungen für J-Visum

Voraussetzungen für J-Visum

Je nachdem zu welchem Zweck Sie mit dem J-1 Visum in die USA einreisen möchten, gibt es unterschiedliche Anforderungen.

Für den beruflichen Zweig (z.B. Praktikum) kann grob gesagt werden, dass die meisten Bereiche mindestens folgende Qualifikationen voraussetzen:

  • Berufserfahrung/Arbeitsstelle seit mindestens einem Jahr

oder

  • Immatrikulation an einer Universität seit mindesten 2 Semestern

oder

  • abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Englischkenntnisse

Finden Sie hier eine ausführliche Liste mit Voraussetzungen unterteilt nach J-1 Programm.

Die beliebtesten beruflich-orientierten J-1 Programme

Praktikum in den USA

Gerade nach Vollendung des Abiturs zieht es viele Junge Menschen ins Ausland, ob nun zum Reisen oder um zur Orientierung, um ein wenig in die Arbeitswelt zu schnuppern.

Als Voraussetzung, um in den USA ein Praktikum absolvieren zu können und sich für ein J-1 Visum zu qualifizieren, müssen Interessierte jedoch bereits für mindestens 2 Semester an einer Universität oder auch Fachhochschule eingeschrieben gewesen sein und bestenfalls einen Studienbezug zum gewählten Arbeitsumfeld haben. Alternativ kann auch eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet ausreichend sein.

Praktika gelten offiziell, laut den Angaben des U.S. Department of State, nicht in die Kategorie Arbeitsaufenthalts sondern als kultureller Austausch und müssen von einer zertifizierten Austauschorganisation durch ein Berechtigungsformular (Certificate of Eligibility) DS-2019 freigegeben werden.

Um einen Praktikumsplatz in den USA zu finden, ist oftmals als erste Anlaufstelle eine offizielle Agentur, über die nicht nur passende Arbeitgeber vermittelt werden, sondern auch komplette Servicepakete inkl. Unterbringung gebucht werden können. Ansonsten ist es empfehlenswert, das Netzwerk der eigenen Universität zu nutzen, da es dort über Partner-Universitäten oder auch Verbindungen studentischer Hilfskräfte Optionen zum Austausch gibt.
Wenn Sie es auf eigene Faust versuchen möchten sind deutsche Unternehmen mit US-Standort eine einfachere Variante als reine US-Unternehmen zu kontaktieren.

Über diverse kostenfreie Plattformen können Suchanzeigen online gestellt und Netzwerke zum Austausch geeigneter Firmen oder Serviceleistern genutzt werden.

Au-Pair Job

Eine der beliebtesten Optionen des kulturellen Austausches ist bei 18-26-Jährigen ein Au-Pair Job. Au-Pairs wohnen bei einer Familie und sind maximal 45 Stunden die Woche für die Kinderbetreuung und teilweise Aufgaben im Haushalt zuständig. Während den freien Tagen oder Urlaub besteht die Möglichkeit das Land zu erkunden und Gleichgesinnte kennenzulernen.

Voraussetzungen hierfür sind ein Schulabschluss oder eine Ausbildung, Englischkenntnisse und keine eigenen Kinder.

Es gibt auch einige Netzwerke, über die sich Au-pairs und Gastfamilien über ein Netzwerk selbst connecten können, es ist aber sicherer den Weg über eine offizielle Au-Pair Organisation zu gehen. Die kostenpflichtigen Organisationen planen nicht nur eine passende Gastfamilie, Versicherung, Sprachkurse und Vorbereitungskurse, sondern sind auch jederzeit zur Stelle, wenn es Probleme gibt.

Summer Work & Travel

Als immatrikulierter Studierender zwischen 18-28 Jahren ist die Möglichkeit des Summer Work & Travel eine wunderbare Option, die USA besser kennenzulernen. Innerhalb der Semesterferien kann für maximal 4 Monate ein Aushilfsjob ausgeübt werden und die Englischkenntnisse aufgefrischt werden.

Die angebotenen Jobs sind nicht mit einem Praktikum zu vergleichen, bei dem man meistens direkt in seiner beruflichen Orientierung eine Stelle sucht. Tätigkeiten während des Work & Travel Programms reichen von Unterstützung in Nationalparks, Ski Resorts, Freizeitsparks bis hin zu Hotels oder auch Restaurants oder Shops.

Das Summer Work & Travel Programm für die USA ist nicht zu vergleichen mit den flexibleren Programmen anderer Länder in diesem Bereich. Es steht ausschließlich Studierenden für einen limitierten Zeitraum für ausgewählte Jobs zur Verfügung.  

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Vorbereitung

Der Entschluss ist nun gefallen, z.B. für ein Praktikum beruflich in die USA zu gehen. Aber wie geht es dann weiter?

3 wichtige Schritte sind notwendig: Ein Job mit Arbeitsvertrag in den USA, ein Sponsor/eine Austauschorganisation zur Prüfung der Unterlagen sowie Erstellung eines DS-2019 Formulars und eben das Visum.

Ein US-Arbeitgeber und auch das spätere J-1 Visum können durchaus auf eigene Faust organisiert werden, wenn auch mit viel Zeitaufwand. Nur um das Formular DS-2019 zu erhalten, mit dem Sie dann auch das Visum beauftragen können, müssen Sie Kontakt zu einer Organisation aufnehmen, die dazu zertifiziert ist. Die eigenständige Beantragung eines J-1 Visums ohne Zuhilfenahme eines J-1 Sponsors / einer J-1 Austauschorganisation ist nicht möglich. Auf eigene Faust können Sie also leider kein J-1 Visum erhalten.

Suche nach Arbeitgebern in den USA

Der erste Schritt ist die Suche nach einem Arbeitgeber in den USA, egal ob nun auf eigene Faust oder mit Hilfe einer Organisation.

Sollten Sie bereits Kontakte in den USA haben oder auch einen Arbeitgeber, der daran interessiert ist, Sie für einen kurzzeitigen Job bzw. ein Praktikum einzustellen, können Sie dies zunächst auch selbst organisieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass, je nach J-1 Programm, auch an den zukünftigen J-1 Praktikumsplatz bzw. an die Organisation / das Unternehmen ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Die richtige J-1 Organisation finden

Der einfachste Weg, sowohl einen Praktikums-/Arbeitsplatz in den USA zu finden, als auch einen Sponsor für die Beantragung des Visums, ist auf jeden Fall eine Organisation.
Es gibt eine große Auswahl an Organisation, die sich darauf spezialisiert haben, bei der Suche nach z.B. einem geeigneten Praktikumsplatz zu unterstützen, sondern auch für das Sponsoring des Visums. Aber natürlich sind diese Organisationen kostenpflichtig.

Es muss hierbei aber unterschieden werden zwischen einer Organisation, die rein bei der Arbeitgebersuche hilft und einem J-1 „Legal Sponsor“ der zwingend benötigt wird, um die späteren Visumsunterlagen zu erhalten. Es führt also leider kein Weg daran vorbei, zumindest bei einem Teil der Planung eine Organisation in Anspruch zu nehmen.

„Designated Legal Sponsor“

Nun beginnt die Suche nach einem legalen Sponsor, der alle Unterlagen prüft und mit den Vorgaben der US-Behörden abgleicht.
Die Namensgebung ist hierbei ein wenig irreführend. Der Sponsor ist in diesem Fall nicht Geldgeber, sondern einfach ein Dienstleister des U.S. Department of State – welches die J-1 Programme verwaltet.
Viele Organisationen weltweit arbeiten nun offiziell im Auftrag der US-Behörden um Sponsoring-Programme anzubieten, die mit den Vorgaben der USA kompatibel sind.

Ein offizieller J-1 Sponsor prüft nicht nur die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen der unterschiedlichen J-1 Programme, die notwendigen Unterlagen, sondern ist insbesondere dafür zuständig, das für das spätere J-1 Visumantragsverfahren zwingend erforderliche DS-2019 Formular auszustellen. Ohne dieses Formular kann kein J-1 Visum ausgestellt werden, erst, wenn das Dokument vorliegt, kann der eigentliche Visumantragsprozess im US-Konsulat gestartet werden.

Das Department of State hat hierfür eine Seite eingerichtet, die bei der Suche nach einem Sponsor hilft: https://j1visa.state.gov/participants/how-to-apply/sponsor-search/

Der Beantragungsprozess

Wir leiten Sie Schritt-für-Schritt durch den Prozess zur Beantragung des J-Visums:

Suche nach Arbeitgeber oder Organisation bzw. geeignetem J-1 Program

Begeben Sie sich entweder selbstständig auf die Suche nach einer Praktikums-/Forschungsstelle oder beauftragen Sie eine Organisation, die Ihnen bei dem gesamten Prozess zur Seite steht. Egal, ob für ein Praktikum, einen Forschungsaufenthalt, ein High School Jahr oder einen Au Pair Job, es muss sich um eine konkrete Stelle handeln.

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bzw. Unterlagen durch Legal Sponsor

Die J-1 Sponsor Organisation prüft zunächst, ob Sie sich für das jeweilige J-1 Programm gemäß der US-Vorgaben qualifizieren. Wenn alles korrekt ist, erhalten Sie das ausgefüllte DS-2019 Formular. Dieses müssen Sie dann selbst nur noch unterschreiben. Eine weitere Unterschrift erfolgt dann im US-Konsulat.

Zudem werden Sie durch den J-1 Sponsor in der offiziellen SEVIS-Datenbank der US-Behörden eingetragen. Bitte beachten Sie, dass je nach J-1 Programm der Prozess bis zum Erhalt des DS-2019 Formulars mehrere Wochen dauern kann. Nehmen Sie also frühzeitig Kontakt zu den jeweiligen J-1 Organisationen auf.

Termin im US-Konsulat – J-1 Visumbeantragung

Nun geht es um die Beantragung des J-1 Visum beim US-Konsulat.
Im Regelfall müssen dazu alle J-1 Antragstellenden im Alter von 14-79 Jahren persönlich im US-Konsulat erscheinen.

In einem ersten Schritt muss das DS-160 Online-Formular online übermittelt werden.

In einem zweiten Schritt müssen Sie ein Online-Profil erstellen, dort die Gebühren entrichten und können dann im Profil einen freien Termin buchen.


Beachten Sie, dass es nach wie vor zu sehr langen Wartezeiten kommen kann und der nächste Termin unter Umständen kurz vor Ihrer geplanten Ausreise liegt oder sogar danach. Sollte dies der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Notfalltermin zu beantragen.

Bis aktuell Ende 2022 besteht für bestimmte J-1 Antragsteller:innen noch die Möglichkeit, das Interview im Konsulat zu umgehen und den Antrag postalisch einzureichen. 

 

Benötigte Dokumente

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich natürlich nach individueller Situation und dem jeweiligen J-1 Program bzw. US-Konsulat. Im Regelfall werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Terminbestätigung
  • Barcode-Blatt des übermittelten DS-160 Formulars
  • Unterschriebenes DS-2019 Formular
  • Nachweis zur Zahlung der SEVIS-Gebühr
  • Nachweis von Rückkehrintention
  • Informationen zur Unterbringung vor Ort
  • Formular DS-7002 für Praktikanten (J-1 Intern/Trainee)

Interviewtermin

Je nachdem wie weit Ihre Anreise zum US-Konsulat ist, sollten Sie genug Puffer bei der Anreise einplanen. Ein zu spätes Eintreffen bedeutet meistens, dass Sie keine Option mehr haben den Termin nachzuholen.

Die Sicherheitskontrollen in den US-Konsulaten sind sehr streng, was mitgebrachte Gegenstände angeht, wie z.B.  von Kopfhörern, Telefonen oder auch Schlüsseln. Viele Geschäfte im nahen Umkreis der US-Konsulate bieten diverse Serviceleistungen an, wie z.B. dass Sie Gegenstände dort während des Interviewtermins hinterlegen können. Wir empfehlen idealerweise, diese entweder zu Hause, im Auto oder Hotel zu belassen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier:

Der Reisepass wird im US-Konsulat am Tag des Termins einbehalten und sofern man Ihrem J-1 Antrag zustimmt, mit dem darin enthaltenen J-1 Visum nach ca. einer Woche zugeschickt. Eine persönliche Abholung am US-Konsulat ist nicht möglich, ggf. kann eine Abholung an bestimmten Abholstationen erfolgen. Wie lange es dauert, bis Sie den Reisepass zurückerhalten, kann variieren. Planen Sie sicherheitshalber rund 10-14 Tage ein, bis Sie den Reisepass wieder in Händen halten.

Planung

Sobald Sie einen festen Termin im US-Konsulat erhalten haben, können Sie mit der weiteren Planung fortfahren.

Im Regelfall empfehlen wir eine Flugbuchung erst dann zu veranlassen, wenn Ihnen das J-1 Visum im Konsulat zugesagt wurde. Die Gefahr einer zu frühzeitigen Buchung ist immer, dass Sie den Reisepass nach dem Termin nicht rechtzeitig zugesandt bekommen.

Wenn Sie einen Flug buchen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, die Möglichkeit zur flexiblen Umbuchung zu haben. Das erspart Ihnen Kosten und Sorgen, sollten Sie den Flug durch Verzögerungen erst später antreten können.

 

Gebühren

Ein Jahr in den USA kann durchaus kostspielig werden, je nach Aufenthaltszweck und den individuellen Lebenshaltungskosten vor Ort.

Vor Antritt der Reise kommen die Kosten für den J-1 Legal Sponsor, das Visum, den Flug und gegebenenfalls einer Serviceagentur auf.

Selbst, wenn Sie in den USA z.B. einem bezahlten Praktikum nachgehen, so kann es sein, dass die Lebenshaltungskosten das geringe Gehalt übersteigen. Planen Sie also vor der Anreise einen Puffer ein, besonders wenn Sie vorhaben, die USA noch zu bereisen.

Stipendienprogramme erleichtern die finanziellen Schritte

Ein Aufenthalt in den USA ist meistens mit hohen Kosten verbunden. Von den Gebühren zur Vorbereitung, J-1 Programmgebühren, des Fluges bis hin zum Aufenthalt.

Weil diese Kosten für viele Menschen, gerade im jungen Alter, nicht immer tragbar sind, gibt es diverse Organisationen, die Stipendien anbieten.

Wir haben hier eine kleine Auswahl an Anbietern zusammengestellt, die entweder bei einer Finanzierung helfen oder Stipendienprogramme anbieten:

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der J-1 Visumstatus immer an ein konkretes J-1 Programm gebunden ist. Also z.B. ein Praktikum, der Besuch einer High School oder ein Forschungsaufenthalt. Sollten Sie planen, einfach nur in den USA zu reisen, können Sie dies beispielsweise mit einem B-Visum oder bestimmte Staatsangehörige im Rahmen des Visa Waiver Programs/ESTA tun.

Der SEVIS Status

Die Ausstellung des Formulars DS-2019 erfolgt durch den J-1 Legal Sponsor über das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) und kostet, je nach J-1 Programm 35 bzw. 220 US-Dollar.

In der SEVIS-Datenbank werden alle Anträge mit Informationen der Antragsteller*innen gespeichert und können vom U.S. Department of State und vom U.S. Department of Homeland Security eingesehen werden.
Es werden neben den persönlichen Daten auch Angaben zum genauen Aufenthaltsort, der amerikanischen Gastfirma/Organisation und dem Status des Bewerbers gespeichert.

Der J-1 Legal Sponsor ist während des Aufenthaltes des J-1 Programmteilnehmenden dafür verantwortlich, die Daten zu aktualisieren, falls es Änderungen z.B. bei der Länge der Aufenthaltsdauer oder auch beim Gastunternehmen gibt.

Reisen mit Familienangehörigen

Wollen Familienangehörige Sie mit in die USA begleiten?

Ehepartner:innen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können für denselben Zeitraum wie die Hauptantragstellenden das sogenannte J-2 Visum beantragen. Dazu benötigen diese ein eigenes DS-2019 Formular vom J-1 Visumsponsor, sowie muss der Antrag auch im US-Konsulat erfolgen.

Nicht verheiratete Lebenspartner:innen profitieren leider nicht von dieser Regelung, können also leider kein J-2 Visum erhalten.

To Dos nach der Einreise

Vor Ort angekommen sind in den ersten Tagen auch schon einige Dinge zu organisieren, bevor der Aufenthalt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten starten kann. Was dies genau beinhaltet, richtet sich natürlich nach der Art des J-1 Programms. Bei einigen Programmen, wie z.B. Au Pair oder High School findet der Aufenthalt bei einer Gastfamilie statt und im Regelfall muss weniger für die Programmteilnehmer selbst organisiert werden.

Anders verhält sich dies natürlich bei einem J-1 Praktikum oder Forschungsaufenthalt:

Eine feste Unterkunft haben Sie im besten Fall bereits noch aus Deutschland organisiert, sodass Sie nach Ankunft in den USA höchstens noch einiges an Zubehör für den Haushalt einkaufen müssen (Möbel, Bettzeug, Lebensmittel etc.) und gegebenenfalls nach einem Auto suchen.

Social Security Card / Number

Eines der wichtigsten Anlaufstellen ist innerhalb der ersten Woche, die Social Security Card zu beantragen. Die Sozialversicherungsnummer wird einmalig ausgestellt, genau wie in Deutschland.
Mit dem ausgefüllten Antragsformular SS-5 sowie einigen Dokumenten (z.B. übersetzte Geburtsurkunde, Reisepass, Arbeitserlaubnis und-vertrag, übersetzter Immatrikulationsnachweis) machen Sie in Ihrem nächstgelegenen Social Security Office einen Termin für die persönliche Beantragung.
Nach Beantragung dauert es etwa 2-4 Wochen, bis die SSC abgeholt werden kann.

 

Bankkonto einrichten

Mögliche Gehaltsüberweisungen sind bei Jobs in den USA immer nur auf ein amerikanisches Bankkonto möglich, daher sollten Sie dies gleich innerhalb der ersten Tage angehen.

Für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie unbedingt Ihre Social Security Card und einen Nachweis eines Wohnsitzes.

SIM-Karte für die USA

Für die reibungslose Kommunikation vor Ort sollten Sie sich auch schnell eine US-SIM-Karte organisieren. Das geht entweder über viele große Supermarktketten wie Walmart und Phone Shops aber auch online.
Es besteht aber durchaus die Möglichkeit schon von Deutschland aus Ihre SIM-Karte zu bestellen, um die Suche vor Ort innerhalb der ersten Tage zu umgehen.

Happy Travelling!