Sind Sie dabei, ein US-Visum zu beantragen und haben Sorge, dass Ihr Visumantrag im US Konsulat abgelehnt wird? Dass ein US Visum nicht erteilt wird, ist auf ganz unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Lesen Sie nachfolgend, welches die häufigsten Ablehnungsgründe sind und was bei einer US-Visumablehnung zu tun ist.
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Ein abgelehnter Visumantrag ist für viele Antragsteller:innen ein herber Rückschlag. Wochenlange Vorbereitung, sorgfältig ausgefüllte Formulare, das Interview – und dann kommt die unerwartete Nachricht: „Ihr Antrag wurde abgelehnt.“ Doch was bedeutet das konkret? Welche Ablehnungsgründe gibt es? Und vor allem: Welche Möglichkeiten haben Sie jetzt?
Visumanträge werden leider immer wieder von den US-Konsularbeamt:innen abgelehnt. Mehr noch: In den letzten Jahren ist die Ablehnungsquote deutlich gestiegen.
Dabei gibt es ganz unterschiedliche Gründe für die Nichterteilung von US-Visa. Wenn einem US-Visumantrag nicht stattgegeben wurde, bedeutet das im Normalfall, dass der oder die Antragstellende eine oder mehrere Voraussetzungen für die beantragte Visumkategorie nicht erfüllt hat.
Die mit Abstand häufigste Ablehnung bei Besuchs- oder Studierendenvisa erfolgt auf Grundlage von § 214(b) des U.S. Immigration and Nationality Act. Dabei handelt es sich nicht um einen Fehler im Antrag, sondern um eine Einschätzung des Konsularbeamt:innen, dass Sie Ihre Rückkehrabsicht in Ihr Heimatland nicht ausreichend nachgewiesen haben.
Mit anderen Worten: Die US-Behörde vermutet, dass Sie möglicherweise nicht nur vorübergehend einreisen wollen. Fehlen etwa starke familiäre oder berufliche Bindungen, Immobilienbesitz oder andere Rückkehrgründe, wird das Visum abgelehnt – selbst wenn alle Unterlagen vollständig waren.
Wichtig zu wissen: Diese Art der Ablehnung ist nicht endgültig. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung steigen jedoch nur, wenn sich seither etwas Wesentliches an Ihrer Situation verändert hat – zum Beispiel durch einen neuen Job, ein abgeschlossenes Studium oder den Nachweis starker familiärer Bindungen.
Darüber hinaus sind weitere Gründe je nach Ausgangslage und Visafall denkbar. Diese müssen im Einzelfall analysiert werden.
Am Beispiel eines Antrags auf ein US-Arbeitsvisum soll verdeutlicht werden, dass die Ablehnungsgründe je nach Kategorie und Antragsteller unterschiedlich gelagert sind:
In selteneren Fällen basiert die Ablehnung auf ernsteren Gründen. Dazu gehören etwa frühere Verstöße gegen US-Einwanderungsrecht, Falschangaben im Antrag oder auch relevante Vorstrafen. Diese führen oft zu einer Ablehnung nach § 212(a) INA – und können im schlimmsten Fall ein Einreiseverbot nach sich ziehen.
Besonders heikel ist eine Ablehnung wegen „Misrepresentation“, also einer bewussten Falschangabe im Interview oder Antrag. Diese bleibt dauerhaft in Ihrer Akte vermerkt und macht einen künftigen Visumantrag sehr schwierig. Auch bestimmte gesundheitliche Risiken oder der Verdacht, dass Sie in den USA auf staatliche Unterstützung angewiesen wären („Public Charge“), können zu einer Ablehnung führen.
In solchen Fällen besteht manchmal die Möglichkeit, einen sogenannten Waiver of Ineligibility zu beantragen – eine Art Ausnahmegenehmigung. Dies ist jedoch komplex und sollte in jedem Fall rechtlich begleitet werden.
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Im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika, d.h. die US-Botschaften und US-Generalkonsulate, für die Visumerteilung verantwortlich. Die Entscheidung über die Ausstellung eines US-Visums trifft folglich der US-Konsul bzw. die US-Konsularbeamt:innen.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht für ein Visum qualifizieren, wird er Ihren Visumantrag für die USA ablehnen.
Die US-Konsularbeamt:innen können sowohl über die Genehmigung von US-Nichteinwanderungsvisa, wie Studierendenenvisa, als auch über die Erteilung von US-Einwanderungsvisa, also die Green Card, entscheiden.
Normalerweise bekommen Sie bei einer Visumablehnung lediglich ein kurzes Schreiben, aus welchem der Ablehnungsgrund hervorgeht. Bei dem Schreiben handelt es sich jedoch weniger um eine ausführliche Stellungnahme von Seiten des US-Konsulats, als vielmehr um ein Dokument, auf welchem der Paragraph angekreuzt ist, unter welchem der Visumantrag abgelehnt wurde.
Die meisten Fehler bei der Beantragung eines US Visums können vermieden werden. Um zukünftige Ablehnungen zu vermeiden, sollten Sie sich gründlich auf den Visumantrag und das Interview vorbereiten:
Einer der häufigsten Gründe für ein abgelehntes US Nichteinwanderungsvisum, insbesondere der B1 / B2 Kategorie, ist die fehlende Rückkehrintention. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er nicht beabsichtigt, in die Vereinigten Staaten einzuwandern. Das heißt, dass die Beweispflicht beim Antragsteller liegt.
Die Visumablehnung erfolgt dann gemäß U.S. Immigration and Nationality Act, kurz INA, Paragraph 214(b). Laut INA wird bei jedem USA Reisenden zunächst eine Einwanderungsintention vermutet.
Ausnahme: Bei Arbeitsvisa wie dem H1B Fachkräftevisum, L1 Visum für firmeninterne Versetzungen oder O1 Visum für talentierte Personen muss kein Nachweis für die Nichteinwanderungsabsicht erbracht werden. Hier gilt der sogenannte "Dual Intent" Grundsatz.
Enge Bindungen (Close Ties) an das jeweilige Heimatland und die so wichtige Rückkehrintention können beispielsweise wie folgt nachgewiesen werden:
Faktor | Mögliche Belege |
Arbeitsplatz / gültiges Beschäftigungsverhältnis | Arbeitsvertrag |
Wohnsitz | Mietvertrag |
Starke finanzielle Bindungen | Investitionen, Haus- oder Geschäftseigentum |
Familiäre oder soziale Bindungen, wie Ehepartner:in und/oder Kinder im Heimatland, spielen bei dem Nachweis einer Nichteinwanderungsabsicht eine eher untergeordnete Rolle.
Eine Ablehnung kann auch aufgrund fehlender und oder mangelhafter Antragsdokumente bzw. Informationen erfolgen. Das heißt, streng genommen wird der Antrag nicht abgelehnt, sondern der US Konsularbeamte bittet um weitere Belege gemäß U.S. Immigration and Nationality Act, kurz INA, Paragraph 221(g).
Antragstellende werden vom US-Konsulat folglich zur Einreichung ergänzender Unterlagen oder Informationen aufgefordert. Solange die fehlenden Dokumente nicht nachgereicht werden, liegt der Visumantrag auf Eis. Beim Visumantrag für die USA empfiehlt sich daher eine gründliche Vorbereitung. Das A und O ist, dass Sie sich rechtzeitig um Ihr US-Visum kümmern, dem Visumantrag sämtliche Nachweise beilegen bzw. weiterführende Dokumente beim Interviewtermin im US-Konsulat mitbringen.
Sie sollten für den gesamten Aufenthaltszeitraum in den USA konkrete Pläne haben und diese auch glaubhaft im US Konsulat darstellen können. Für einen US Konsularbeamten kann es verdächtig wirken, wenn Sie nicht wissen, was Sie in den Vereinigten Staaten tun werden. Sie könnten dadurch unter Umständen als potenzieller US-Einwandernde gelten. Reisepläne bzw. ein Reiseablauf können als brauchbarer Nachweis dem US Visa Antrag beigelegt werden. Sie sollten dem US Konsularbeamten im Visa Interview ihren genauen Aufenthaltszweck klar darlegen können. Dieser Punkt spielt insbesondere bei B-1/B-2 Visumanträgen eine große Rolle.
Wichtig ist, dass Sie nachweislich in der Lage sind, Ihre Ausgaben in den USA zu decken. Andernfalls könnten die US-Beamt:innen davon ausgehen, dass Sie einer illegalen Arbeit in den USA nachgehen möchten und eine Einwanderungsabsicht vorliegt. Dieser Punkt spielt insbesondere bei B1/B2 Visumanträgen eine große Rolle.
Geeignete Belege wären:
Keine Sorge – unser Expertinnen Team unterstützt Sie bei der erneuten Beantragung und berät Sie individuell zu den nächsten Schritten.
Welche Folgen abgelehnte US.Visa für Antragsteller:innen haben, ergibt sich daraus, wie schwerwiegend der Ablehnungsgrund ist. Hierbei kann grundsätzlich wie folgt unterschieden werden:
Ist der Grund der Visumablehnung lediglich geringfügig, haben Antragstellende die Möglichkeit fehlende Unterlagen nachzureichen.
Eine Visumablehnung hat in der Regel jedoch zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Hintergrund ist, dass im ESTA Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie dann mit "ja" antworten, wird faktisch Ihr ESTA Antrag abgelehnt.
Wenn Sie sich nicht für die beantragte Visumkategorie qualifizieren, kann es sein, dass Sie bis zur erneuten Visumantragstellung warten müssen. Falls sich an den Umständen, die zur Ablehnung geführt haben, nichts geändert hat, sind die Aussichten auf Erfolg bei einem zweiten Anlauf eher gering. Mitunter empfiehlt sich daher, 6 Monate oder 1 Jahr verstreichen zu lassen, bevor ein neuer Anlauf gestartet wird. In der Zwischenzeit können Sie nicht zu dem geplanten Zweck (z. B. Montage, Arbeitseinsatz oder Au-Pair) in die USA reisen.
Gegen die Ablehnung eines US-Visums gibt es leider keinen formellen Rechtsbehelf. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schritte nach der Ablehnung zu kennen – denn in vielen Fällen ist ein weiterer Antrag möglich, wenn Sie gezielt nachbessern.
Wenn Ihnen der oder die Konsularbeamt:in während des Interviews mitteilt, dass Ihr Visum derzeit nicht ausgestellt werden kann, lohnt sich eine freundliche Nachfrage: "Können Sie mir sagen, weshalb mein Antrag abgelehnt wurde?“
Auch wenn die Beamt:innen nicht verpflichtet sind, eine Begründung zu nennen, geben sie oft zumindest einen Hinweis. Diese Information ist äußerst wertvoll, wenn Sie einen neuen Antrag stellen möchten, da Sie gezielter an den Schwachstellen Ihres Erstantrags arbeiten können.
Wurde Ihr Visumantrag offiziell abgelehnt, können Sie grundsätzlich einen neuen Antrag stellen. Das bedeutet allerdings, dass Sie das gesamte Verfahren von vorne durchlaufen müssen:
Wichtig: Ein Neuantrag macht nur dann Sinn, wenn sich seit dem ersten Antrag wesentliche Änderungen ergeben haben, etwa neue Nachweise zu familiären oder beruflichen Bindungen, finanzielle Verbesserungen oder ergänzende Unterlagen, die zuvor gefehlt haben.
Das US-Einwanderungsgesetz sieht in bestimmten Fällen eine Ausnahmeregelung vor, den sogenannten Waiver Antrag bzw. "Waiver of Inadmissibility". Damit ist gemeint, dass der oder die Antragstellende eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann. Dadurch wird er von dem Ausschluss von einem US-Visum befreit, auch wenn eigentlich ein Ausschlussgrund vorliegt. Dieser Waiver trifft allerdings nicht auf alle Ablehnungsgründe zu. Gängig sind diese Anträge z.B. im Zusammenhang mit Vorstrafen oder leichten einwanderungsrechtlichen Verstößen.
Wenn Sie einen neuen Visumantrag stellen, muss Ihr Visa Fall von einem oder einer anderen Konsularbeamt:in begutachtet werden. Sie sollten folglich mit einem anderen US-Beamten als beim Erstantrag sprechen können.
Selbstverständlich hat der oder die Konsularbeamt:in Zugriff auf Ihren ersten Visumantrag. Wenn Ihnen ein Antrag im US-Konsulat Berlin abgelehnt wurde und sie daraufhin einen neuen Versuch im US-Konsulat Frankfurt am Main starten möchten, kann es erneut zu einer Visumablehnung kommen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Zweitantrag nach der ersten Ablehnung ohne Weiteres gebilligt wurde.
Es gibt keine offizielle Wartefrist zwischen einer Ablehnung und einem neuen Antrag. Dennoch ist es ratsam, nicht unmittelbar nach der Ablehnung einen zweiten Versuch zu starten. Ein gewisser zeitlicher Abstand signalisiert, dass sich Ihre Situation verändert hat – und wirkt deutlich glaubwürdiger.
Eine sorgfältige Antragsdokumentation und Begründung sind unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen US Visumantrag.
Darüber hinaus gibt es unterschiedlich schwer gelagerte Ablehnungsgründe. Die gute Nachricht ist, dass bei geringfügigen Ablehnungsgründen, die Chancen auf eine Visumerteilung im Zweitversuch relativ gut stehen.
Sorgen Sie vor: Unsere US Visa Expert:innen klären in einem persönlichen Beratungsgespräch per Telefon oder Internetanruf, ob Ihr USA Vorhaben den Visa Bestimmungen entspricht. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Beratungstermin!